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   BGH, 21.05.2003 - 5 StR 199/03   

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https://dejure.org/2003,4993
BGH, 21.05.2003 - 5 StR 199/03 (https://dejure.org/2003,4993)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2003 - 5 StR 199/03 (https://dejure.org/2003,4993)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 5 StR 199/03 (https://dejure.org/2003,4993)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Einzelstrafen; Bemühungen des Angeklagten um Schadensausgleich; Voraussetzungen für die Annahme eines Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a Nr. 1, 2 Strafgesetzbuch (StGB); Begründung einer Gesamtfreiheitsstrafe ; Erneutes Erkennen auf im Ausgangsverfahren ...

  • Judicialis

    StPO § 358 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 46a Nr. 1; ; StGB § 46a Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54 Abs. 1
    Gleiche Gesamtstrafe nach Aufhebung und Zurückverweisung und Wegfall mehrerer Strafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 272
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung;

    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 5 StR 199/03
    Die Feststellungen des Landgerichts hinsichtlich der Bemühungen des Angeklagten, mit Schuldanerkenntnissen vom 18. Juni 2002 und Zahlungen von je 100 Euro den Schaden der Opfer auszugleichen, erfüllen ersichtlich auch nicht die im Urteil des 1. Strafsenats vom 19. Dezember 2002 (1 StR 405/02 zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen = NJW 2003, 1466 ff.) näher dargelegten Voraussetzungen für die Annahme eines Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a Nr. 1 und 2 StGB.
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 5 StR 199/03
    Diese gleich hohe Strafe hätte - als Höchststrafe - aber sorgfältiger Begründung bedurft (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8; § 46 Abs. 1 Begründung 13; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 54 Rdn. 9), die dem angefochtenen Urteil nicht zu entnehmen ist.
  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94

    Strafmaß - Serientäter

    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 5 StR 199/03
    Ferner werden die - vom Angeklagten in zwei Serien zum Nachteil seiner Töchter begangenen - Straftaten nicht dahingehend zusammenfassend gewürdigt, inwieweit enge zeitliche, sachliche und situative Zusammenhänge es möglicherweise gebieten, die Einzelstrafen enger zusammenzuziehen (vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3, 4; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 662, 664).
  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 466/96

    Anforderungen an die Begründung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Erörterung des

    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 5 StR 199/03
    Ferner werden die - vom Angeklagten in zwei Serien zum Nachteil seiner Töchter begangenen - Straftaten nicht dahingehend zusammenfassend gewürdigt, inwieweit enge zeitliche, sachliche und situative Zusammenhänge es möglicherweise gebieten, die Einzelstrafen enger zusammenzuziehen (vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3, 4; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 662, 664).
  • BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung -

    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 5 StR 199/03
    Ferner werden die - vom Angeklagten in zwei Serien zum Nachteil seiner Töchter begangenen - Straftaten nicht dahingehend zusammenfassend gewürdigt, inwieweit enge zeitliche, sachliche und situative Zusammenhänge es möglicherweise gebieten, die Einzelstrafen enger zusammenzuziehen (vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3, 4; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 662, 664).
  • BGH, 04.09.2002 - 5 StR 369/02

    Verfolgungsverjährung; Aufhebung des Gesamtstrafausspruches

    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 5 StR 199/03
    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat mit Beschluß vom 4. September 2002 - 5 StR 369/02 - Verurteilungen in zehn Fällen des sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen, die mit sieben Mal neun Monaten und drei Mal einem Jahr Freiheitsstrafe belegt waren, aufgehoben und das Verfahren insoweit wegen Verfolgungsverjährung eingestellt.
  • BGH, 07.01.1955 - 5 StR 638/54
    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 5 StR 199/03
    Dem Landgericht war es durch § 358 Abs. 2 StPO zwar nicht verwehrt, auch nach Wegfall von zehn Einzelstrafen auf die im Ausgangsverfahren festgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe erneut zu erkennen, weil eine Bindung an die Auffassung über die Angemessenheit der Gesamtstrafe für den neu entscheidenden Tatrichter nicht besteht (vgl. BGHSt 7, 86, 87 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Weiter fiel zu Gunsten des Angeklagten ins Gewicht, dass zwischen den einzelnen Bestechungszahlungen jeweils ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang bestand, was vorliegend dazu führt, dass die Einzelstrafen enger zusammenzuziehen sind (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21.05.2003 - 5 StR 199/03, NStZ-RR 2003, 272).
  • BGH, 29.11.2012 - 5 StR 522/12

    Anforderungen an die Abwägung der für oder gegen den Täter sprechenden Umstände

    Hinsichtlich der Bemessung der Gesamtstrafe führt das Landgericht zwar zutreffend den engen situativen und zeitlichen Zusammenhang und die wiederholte Verwirklichung von gleichartigen Taten mit mutmaßlich geringer werdender Hemmschwelle als strafmildernde Faktoren an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2003 - 5 StR 199/03, NStZ-RR 2003, 272, und vom 2. Oktober 2001 - 4 StR 381/01; Urteil vom 18. September 1995 - 1 StR 463/95, NStZ 1996, 187; Beschluss vom 24. Februar 1989 - 3 StR 13/89, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 662, 664 mwN).
  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 398/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Tatserie von Missbrauchstaten: sinkende

    Dies gilt um so mehr, als bei einer über Jahre sich hinziehenden Tatserie die Hemmschwelle eines Täters eher gesunken sein dürfte, und dies genauso wie auch das zunehmende Alter eines Tatopfers Umstände sein können, die den Unrechtsgehalt einer Tat verringern und deshalb bei der Strafbemessung zu Gunsten eines Angeklagten in den Blick zu nehmen sind (vgl. Senat, aaO; BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2003 - 5 StR 199/03, NStZ-RR 2003, 272, und vom 22. März 1995 - 3 StR 625/94; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2013 - 53 Ss 149/13

    Verschlechterungsverbot des § 331 StPO, Gesamtstrafenübel

    Nur das Gesamtstrafübel darf nicht überschritten werden, (BGH, B. v. 21. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 272; Paul in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. A. 2008, § 331 Rn. 2a).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2008 - 1 Ss 19/07

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Beibehaltung einer Strafe trotz

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